Hilfsmittel für die Pflege zuhause


Anspruch auf 40 Euro pro Monat
Hilfsmittel für die Pflege zuhause

Wer einen Angehörigen zuhause pflegt, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat. Ein Rezept ist dafür nicht erforderlich und der Anspruch gilt unabhängig vom Pflegegrad.

Pflegekasse des Pflegebedürftigen übernimmt Kosten

„Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Mundschutze oder Desinfektionsmittel können die Pflege zuhause erheblich erleichtern“, erklärt Behrend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Für pflegende Angehörige existiert für diese Pflegehilfsmittel ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung von bis zu 40 Euro monatlich. Gesetzlich geregelt ist die Erstattung im Sozialgesetzbuch. Im Jahr 2015 wurde im Pflegestärkungsgesetz I der monatliche Höchstbetrag von 31 auf 40 Euro angehoben. Ein bestimmter Pflegegrad ist für die Erstattung nicht notwendig.

Laut Groeneveld wissen jedoch nicht alle Angehörigen von diesem Recht oder machen ihren Anspruch nicht immer geltend. Groeneveld weist außerdem darauf hin, dass der Antrag an die Pflegekasse des gepflegten Angehörigen zu richten ist. Er ergänzt: „Ein Rezept ist nicht erforderlich. Die Apotheke um die Ecke hilft beim Ausfüllen des Antrags für die Pflegekasse und übernimmt auch gerne die monatliche Versorgung.“

Finanzielle Entlastung stärker nutzen

Der DAV-Patientenbeauftragte betont: „Angehörige, die ihre Eltern oder Großeltern zuhause pflegen, nehmen eine hohe persönliche Verantwortung mit großem körperlichen und emotionalen Einsatz wahr, für die ihnen die Gesellschaft sehr dankbar sein kann.“ Groeneveld hält es für ein Gebot der Fairness, pflegende Angehörige auf die gesetzlichen Leistungen hinzuweisen: „Wer seine Zeit dafür einsetzt, seine Mutter oder seinen Opa zu pflegen, der sollte wenigstens nicht unnötig finanziell belastet werden.“

Quelle: ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände

Pollenflugkalender

Vorhersage für Krakow

Kundeninformation

Für Medikamenten-Reservierung kontaktieren Sie uns bitte telefonisch.

News

Nitrospray richtig anwenden
Nitrospray richtig anwenden

Bei Brustenge und Herzschmerzen

Wer unter Angina-pectoris-Anfällen leidet, hat meist ein Notfallmedikament als Spray oder Kapsel dabei. Das darin enthaltene Nitrat hilft schnell gegen Brustenge und Herzschmerz. Voraussetzung ist allerdings, dass man es richtig anwendet.   mehr

Dem Testosteron-Abfall entgegen wirken

Mann fährt mit Hund an der Leine auf einem Fahrrad einen See entlang.

Bewegung und Alkoholverzicht

Wechseljahre wie die Frauen haben Männer nicht. Ihr Hormonspiegel sinkt nicht abrupt, sondern nur langsam. Trotzdem leiden viele unter Beschwerden. Und einige wenige benötigen sogar eine Testosteronsubstitution.   mehr

Jedes Nikotinprodukt ist ungesund
Jedes Nikotinprodukt ist ungesund

Von Zigarette bis Beutel

Nikotin gibt es in verschiedensten Formen: Von der klassischen Zigarette über E-Zigaretten bis zum Nikotinbeutel. Doch keine Form ist harmlos.    mehr

Soziale Medien für Kinder verbieten!
Soziale Medien für Kinder verbieten!

Weil sie krank und dumm machen

Soziale Medien machen Kindern und Jugendlichen zunehmend Probleme, warnt ein Kinder- und Jugendarzt. Er fordert deshalb ein Social-Media-Verbot bis 14 Jahre – doch Verbote allein reichen seiner Ansicht nach nicht aus.   mehr

Gehtraining ist Nr. 1 bei pAVK
Gehtraining ist Nr. 1 bei pAVK

Durchblutung verbessern

Bei der „Schaufensterkrankheit“ kann Bewegung die Gehfähigkeit deutlich verbessern. Auch wenn die Beine beim Laufen schmerzen, ist gezieltes Training wichtig. Doch es kommt darauf an, richtig zu trainieren – und Warnzeichen ernst zu nehmen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Rats-Apotheke
Inhaberin Claudia Voigt
Telefon 038457/22322
Fax 038457/22328
E-Mail ratsapotheke.krakow@web.de